Slogan_u
Direkt-Express-Service - Zur Startseite - bitte klicken
Direkt - Express - Service
Menu
Direkt-Express-Service Direkt-Express-Service
Haushaltsauflösungen Haushaltsauflösungen
Entrümpelungen Entrümpelungen
Seniorenumzüge Seniorenumzüge
Privatumzüge Privatumzüge
Maler- und Belagsarbeiten Maler- und Belagsarbeiten
Entsorgung Entsorgung
Referenzen/Gästebuch Referenzen/Gästebuch
Kontakt Kontakt

Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma DES, Albblick 41, 88448 Attenweiler

Allgemeines
Angebot und Vertragsabschluss
Preise
Liefer- und Leistungszeit
Versendung und Gefahrenübernahme
Zahlungsbedingungen
Rechnungen
Gewährleistung
Sonstige Schadensansprüche
Datenschutz
Export
Servicepreise

Allgemeines

Alle auch künftigen Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder den Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit Sie nicht schriftlich von der Fa. DES bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Fa. DES eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Die Fa. DES behält sich vor, den Vertragsabschluß mittels der Rechnung zu bestätigen. Maße, Abbildungen und Zeichnungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen und Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Fa. DES zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise

Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Frachtversicherung, Transport, zzgl. Der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar- Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Fa. DES an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Auftragsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. DES genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderung von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Fa. DES zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Fa. DES. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Lieferung. Entsprechende Disposition sind von der Fa. DES nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Lieferverzug tritt im Falle höherer Gewalt nicht ein, sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. , gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Fa. DES ist im Fall von Ihr nicht vertretener Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von 9 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als 6 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Fa. DES zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei Lieferverzug nach Ablauf von 9 Monaten, den die Fa. DES zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt. Allerdings kann Firma DES baugleichähnliche Ware liefern, sofern diese den technischen Spezifikationen der bestellten Ware entspricht.

Versendung und Gefahrenübernahme

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausgeführten Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Fa. DES verlassen hat. Die Fa. DES versichert jedoch, die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Fa. DES trägt der Versender das Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Fa. DES, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Bei Umzügen, Malerarbeiten und Entrümpelungen gilt grundsätzlich folgende Zahlungsart:
1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 der Auftragssumme vor Beginn der Arbeit vor Ort,
1/3 sofort nach Abschluss des Auftrages.

Rechnungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von mehr als 7 Tagen werden Verzugszinsen zum derzeit üblichen Zinssatz für Kontokorrent berechnet.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für die Betreibung der Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder unstreitig sind.
Teilelieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Fa. DES gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank seine Schecks nicht einlöst, ist die Fa. DES zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Fa. DES sofort und in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Fa. DES andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Fa. DES weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Fa. DES steht das Recht zu, dem im Vertrag befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Fa. DES berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Gesellschaftsbanken berechneten Zinssatzes für die offenen Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Fa. DES ist berechtigt, Ihre Forderungen abzutreten . Sie behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen/waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch nicht entstandenen Forderungen gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der Fa. DES gelieferte oder noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Fa. DES, ohne das daraus Verbindlichkeiten für die Fa. DES erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Fa. DES Miteigentümer an den neuentstandenen Produkten, im Verhältnis der durch Sie gelieferten Ware zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die von der Fa. DES gelieferte Ware mit anderen Gegenständen Vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit notwendigen Sorgfalt für die Fa. DES.
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verwalten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen / unerlaubte Handlung) bzgl. Der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( inkl. sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer sicherheitshalber bereits jetzt in vollem Umfang an die Fa. DES ab.
Die Fa. DES ermächtigt den Käufer widerruflich die an Sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer das Eigentum der Fa. DES hinweisen und diese unverzüglich unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug, ins besonderem bei Nichteinlösung von Schecks, ist die Fa. DES berechtigt, ohne Vorlegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die entsprechend legitimiert haben, an sich zu nehmen.
Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Aufforderung der Fa. DES die erhaltene Ware in verbleibendem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Fa. DES zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware die der Maßgabe der Fa. DES liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Verwendung findet, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der Ware der einbehaltenen Sicherheit 25% so wird die Fa. DES auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheit nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Fa. DES nicht befolgt, Änderungen der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Der Käufer muss der Fa. DES etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnisnahme der Mängel, schriftlich mitteilen.
Nach Ablauf der Frist ist die Fa. DES von der Gewährleistungspflicht befreit. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, dass defekte Geräte, bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Fa. DES zu senden.
Durch den Austausch von Baugruppen oder ganzen Geräten treten keinen neuen Gewährleistungspflichten in Kraft. Verschleißteile wie Verpackungen, Abdeckungen und Gurte etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerhaltung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffen und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Fa. DES die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. DES stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Sonstige Schadensansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Fa. DES nur, wenn Ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen, sowie die gesetzlichen Rechtsbeziehungen zwischen Fa. DES und dem Käufer gilt das Recht der BRD als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche , internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann, im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Biberach/Riss als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen / Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die Fa. DES ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen enthaltenen Daten über den Verkäufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf.

Servicepreise

Grundsätzlich gelten die im Angebot abgegebenen Preise. Dies gilt für Stundenlöhne, sowie für Fahrkosten und Kilometergeld.
bottom_center
Fusszeile
Webmaster: internetagenturmunderkingen - Harald Nockher www.iam-nockher.de
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*